Die Risikoanalyse ist der wichtigste Bestandteil bei der CE Kennzeichnung für Maschinen. Sie spiegelt den Stand der Technik wieder.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt die Erstellung einer Risikobeurteilung bei der CE Kennzeichnung zwingend vor.
Zur Risikobeurteilung nach
MA-RL 2006/42/EG Anhang I gehört die:
Sicherheitstechnische Auslegung der elektrischen Betriebsmittel:
1. Funktionale Sicherheit
2. Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
3. EMV / Funk (2014/30/EU + 2014/53/EU)
4. und je nach Ausführung der bestimmungsgemäßen Verwendung:
5. Rohs (2011/65/EU)
6. Altgeräte (2008/34/EG)
7. Batterien (2006/34/EG).
Sicherheitstechnische Auslegung von Druckgeräten / Behältern:
Sicherheitstechnische Auslegung bezüglich explosiver Atmosphäre:
Die wesentliche Veränderung von Maschinen wird ebenfalls gründlich überprüft:
Aus der Risikobeurteilung für die Maschine werden später die Maßnahmen für die sichere Gestaltung der Maschine abgeleitet. Restgefahren werden dem Betreiber in der Betriebsanleitung mitgeteilt.
Die Maschine muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobewertung konstruiert und gebaut werden (siehe auch DIN EN ISO 12100:2010).
Bei einer Risikoanalyse hat der Hersteller oder Inverkehrbringer:
Eine Risikobewertung enthält z.B.: