Sicherheitstechnische Abnahme von Maschinen, Anlagen und Umbauten


Die CE Kennzeichnung ist ein „MUSS“ beim Verkauf von Maschine und Anlage in der EU.


 

Nach der Entwicklungsphase, der Erprobung und vor der Verkaufsfreigabe stellt sich die Frage: Wurden alle behördlichen Vorgaben durchgeführt, gesichert und dokumentiert?

Hierfür bieten wir Ihnen eine umfangreiche Abnahme an.

 

Die sicherheitstechnische Abnahme klärt die Fragen:

• Wurden alle EU-Richtlinien berücksichtigt?

• Wurden die gelisteten EN-Normen berücksichtigt?

• Wurden die geforderten Prüfungen durchgeführt?

• Wurde eine Risikobeurteilung erstellt?

• Wurde eine Betriebsanleitung erstellt und geprüft?

• Wurde die Konformitätserklärung ausgestellt?

 

 

Wir sind Experten im Bereich Maschinensicherheit, insbesondere für Abnahmen, CE Kennzeichnung und Beratung für Maschinen, Anlagen und Umbauten (z.B. Kombination von gebrauchten und neuen Maschinen aber auch in der Verkettung von mehreren Maschinen oder Anlagen). Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

Wir führen für Sie sicherheitstechnische Abnahmen von Maschine, Anlagen und Umbauten durch,

betrachten Sie uns als Ihrer ,,verlängerte Werkbank‘‘.

Bei Abnahmen wird Ihr Personal automatisch geschult und kann diese Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen anwenden.

 

Die CE Kennzeichnung ist ein „MUSS“ bei dem Verkauf

und Verkehr bringen von Maschine und Anlage in der EU.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung, der Konstruktion und der Dokumentation bei der

CE-Kennzeichnung und der Erstellung der CE gerechten Unterlagen nach (Artikel 5) der

Maschinen-Richtlinie (MA-RL).

  • Risikobeurteilung nach Anhang I der MA-RL
  • Sicherheitstechnische Auslegung
  •  der elektrischen Betriebsmittel von Druckgeräten / Behältern
  • bezüglich explosiver Atmosphäre
  • wesentliche Veränderung von Maschinen
  • Betriebsanleitung / Montageanleitung nach DIN EN 82079-1
  • Vorlagen für die interne Fertigungskontrolle
  • Unterlagen für die Behörde, die zu hinterlegen sind
  • Konformitäts-/Einbau-Erklärung
  • Technische Übersetzungen

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