Risikobeurteilung für Maschine, Anlage und Umbauten


Die Risikoanalyse ist der wichtigste Bestandteil bei der CE Kennzeichnung für Maschinen.

 

Sie spiegelt den Stand der Technik wider.


Die Richtlinie 2006/42/EG schreibt die Erstellung einer Risikobeurteilung bei der CE Kennzeichnung zwingend vor.

 

 


Zur Risikobeurteilung nach MA-RL 2006/42/EG Anhang I gehört die Sicherheitstechnische Auslegung der elektrischen Betriebsmittel:    

  • Funktionale Sicherheit
  • Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
  • EMV / Funk (2014/30/EU + 2014/53/EU)
  • und je nach Ausführung der bestimmungsgemäßen Verwendung:
  • Rohs (2011/65/EU)
  • Altgeräte (2008/34/EG)
  • Batterien (2006/34/EG).

 

Zur Risikobeurteilung nach MA-RL 2006/42/EG Anhang I gehört auch die Sicherheitstechnische Auslegung von Druckgeräten / Behältern:

  • Druckgeräte Richtlinie (2014/68/EU)
  • Druckbehälter Richtlinie (2009/105/EG).

 

Ebenfalls dazu gehört die Sicherheitstechnische Auslegung bezüglich explosiver Atmosphäre:

wenn die Maschinen in explosiver Atmosphäre aufgestellt werden oder über Rohre usw. mit explosiven Bereichen verbunden sind,

bei Komponenten, in denen explosive Atmosphäre vorhanden ist. 

Die wesentliche Veränderung von Maschinen wird ebenfalls gründlich überprüft:

entsprechend dem Produktsicherheitsgesetz und 9. ProdSV in Verbindung mit dem Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“. Achtung!  Den Begriff „Bestandsschutz“ gibt es dabei nicht.

 

Aus der Risikobeurteilung für die Maschine werden später die Maßnahmen für die sichere Gestaltung der Maschine abgeleitet. Restgefahren werden dem Betreiber in der Betriebsanleitung mitgeteilt.

 

Die Maschine muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobewertung konstruiert und gebaut werden (siehe auch DIN EN ISO 12100:2010).


Bei einer Risikoanalyse hat der Hersteller oder Inverkehrbringer:

die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen;

die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, zu ermitteln;

die Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens abzuschätzen;

die Gefährdungen auszuschalten oder Schutzmaßnahmen bis hin zur funktionalen Sicherheit anzuwenden.

 

Eine Risikobewertung enthält z.B.:

  •     Beschreibung der Maschine
  •     Maschinenübersicht
  •     Angaben zu der Maschine (z.B. Materialauswahl, Transport, Betriebsarten)
  •     Betrachtung der möglichen Einsatzumgebung
  •     Lärmmessungen
  •     Normen- und Vorschriftenverzeichnis
  •     Typenschildangaben
  •     usw.