Qualitätsprüfung - Abnahmeprüfung



Qualitätsprüfung und Abnahmeprüfung 

Arbeitssicherheit und Überprüfungen

 

Weniger Aus-und Unfälle bedeuten für Sie höhere Sicherheit und Produktivität und letztlich auch eine Kostenersparnis. Die Überprüfung durch uns erfolgt unabhängig und neutral, ohne jegliches Service- oder Reparaturinteresse.

 

Überprüfungen (gemäß AM-VO)

 

 

§7
Abnahmeprüfung

 

§8
Wiederkehrende Prüfungen

 

§9
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

 

§10
Prüfung nach Wiederaufstellung

 

 

Maschinen, Halbzeuge, Konstruktionsprofile, Arbeitsmittel und Anlagen sind im Zeitalter der Technik für Unternehmen unabdinglich.

Um die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, die Gesundheit der Arbeitnehmer, sowie die Qualität von Arbeitsmitteln zu gewährleisten, sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet, diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einem Anbau an jedem neuen Einsatzort, sowie nach größeren Instandsetzungen und wesentlichen Änderungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, Beschaffenheit, ihre korrekte Montage und ihre Stabilität durch befähigte Personen, nach TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1203 entsprechend § 2 Abs. 7 BetrSichV, überprüfen zu lassen.

Die Abnahmeprüfung kann als Eingangskontrolle zwischen den Produktionsstufen und als Endkontrolle durchgeführt werden. Materialkontrolle, Verfahren der Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung). Durch die Abnahmeprüfung wird überprüft, ob ein produziertes Los von Vor-, Zwischen- oder Endprodukten einem geforderten Qualitätsstandard entspricht.

 

Innerhalb eines Projekts besteht die Abnahmeprüfung lediglich darin, zu überprüfen, ob die abzunehmende Leistung die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Auch ein nicht funktionsfähiges Produkt kann aus Projektsicht abnahmefähig sein, z.B. wenn die Aufgabe des Projekts darin bestand, die Machbarkeit verschiedener technischer Lösungsansätze zu untersuchen. Ein funktionsunfähiges Modell hat in diesem Fall den Nachweis erbracht, dass ein Lösungsansatz nicht machbar ist.