Maschinensicherheit - Abnahmen von Maschinen / Anlagen


  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen sind gut, aber keine Garantie dafür, dass die Maschinen und Anlagen tatsächlich sicherheitskonform sind Es ist zu Ihrem Vorteil, wenn Sie als Arbeitgeber die Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme überprüfen und die Übergabe an die Produktion dokumentieren.

Welche Anforderungen müssen Anlagen bei der Abnahme erfüllen?

Inbetriebnahme von Anlagen:

  • Kontrolle des Montageablaufs: Fließbilder (ARI, RUI) stellen in schematisierter Form die einzelnen Verfahrensabschnitte dar; die Darstellung ist geregelt nach DIN EN ISO 10628 in Verbindung mit DIN EN ISO 10628, 2429 und DIN EN 62424.
  • Messtechnische Überprüfung
  • Überprüfen der vereinbarten Funktionssicherheit Nachweis der Betriebssicherheit
  • Nachweis der vereinbarten kundenspezifischen Vorgaben (Pflichten-/Lastenheft, z. B. Rüstzeit, Taktzeit, Qualität)
  • Optimierung des technischen Ablaufs
  • Erfassen und Beseitigen von Störungen, Fehlern und Mängeln (Störanalyse/Schadens analyse)

Inbetriebnahme von Anlagenkomponenten:

  • Druck- und Steuersysteme (z. B. Hydraulik, Pneumatik)
  • Stickstoff-, Kühlwasser-, Dampf-, Heißwasser- und Abwassersysteme
  • Messtechnische Überprüfung

Inbetriebnahme von verfahrenstechnischen Anlagen:

  • Anfahren, Stabilisieren, Hochfahren, Einfahren und Abfahren
  • Garantieversuch/Dauerbetrieb
  • Sicherheitsaspekte

 

 

zurück