Was bedeutet die Umstellung auf die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Stichtagsregelung vor, dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die Hersteller anzuwenden ist.
Ab dem 20.1.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung (EU 2023/1230). Es gibt keine Übergangsphase, in der wahlweise einer der beiden Rechtstexte angewandt werden kann.
Anders als eine Richtlinie wird die MVO als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar, ohne nationale Umsetzung.
Die neue MVO führt neue Anforderungen ein, die bereits heute bei der Maschinenentwicklung berücksichtigt werden sollten.
Hintergrund und Ziel der Modernisierung
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 14. Juni 2023 verabschiedet, um die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen in der Europäischen Union zu harmonisieren.
Sie soll die bestehenden Mängel der alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beheben und an die aktuellen technologischen Entwicklungen anpassen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Cybersecurity.
Wichtige Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Erweiterter Anwendungsbereich: Die neue Verordnung umfasst nun auch digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen, sowie wesentlich veränderte Maschinen.
Sicherheitsanforderungen: Die Sicherheitsanforderungen wurden überarbeitet, um neue Risiken, die durch die Digitalisierung entstehen, besser zu adressieren. Dazu gehören spezifische Anforderungen an Cybersecurity und Künstliche Intelligenz.
Konformitätserklärungen: Hersteller können Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen künftig digital bereitstellen, wobei für Produkte, die von Laien verwendet werden, bestimmte Einschränkungen gelten.
Verantwortung der Importeure und Händler: Die Pflichten für Importeure und Händler wurden erweitert, um sicherzustellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den neuen Anforderungen entsprechen.
Fakt ist:
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Maschinensicherheit in der EU dar. Unternehmen sollten sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um die Herausforderungen der Verordnung erfolgreich zu meistern und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten
Patrik Werner
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