CE - Kennzeichnung



Risikobeurteilungen und CE-Zertifizierungen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beseitigen oder mindern Gefahrenrisiken, die von Maschinen und Anlagen ausgehen. Somit sind Sicherheit am Arbeitsplatz und rechtlicher Schutz des Herstellers gewährleistet.

 

Diese “CE Zertifizierung” wird durch das CE Zeichen oder CE Siegel kenntlich gemacht, die auf dem Produkt aufgebracht wird. Die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie ist ein wichtiger Input für die Gefährdungsbeurteilung und die DGUV 3 Prüfungen.


 

Konformitätsbewertung für Maschinenhersteller

 

Werden neue Maschinen oder Anlagen in Betrieb genommen, ist eine CE Kennzeichnung gemäß den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erforderlich. Bereits bei der Beschaffung muss dies berücksichtigt werden. Sie als Hersteller sind daher dazu verpflichtet, zur neu gelieferten Maschine oder Anlage noch einige Dinge mitzuliefern:

ein Typenschild,

eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

eine Konformitätserklärung in einer der Amtssprachen der Europäischen Union

eine Betriebsanleitung inklusive aller Gefahrenhinweise bzw. Beschriftungen für Stell- und Bedienteile.

 

Konformitätsbewertung für Maschinenbetreiber

 

Der Ein- und Umbau von Maschinen in bestehenden Systemen greift so weit in die Abläufe der bestehenden Anlagen ein, dass oft von einer wesentlichen Veränderung – auch in der CE-Kennzeichnung – ausgegangen werden muss. Dies kann bereits in der Planungsphase festgestellt werden.

 

Die frühzeitige Einleitung des Konformitätsbewertungsverfahrens führt demnach dazu, dass alle sicherheitsrelevanten Schutzmaßnahmen bereits in der Implementierungsphase vorgenommen werden können. Dies hat nicht nur eine Reduzierung der ursprünglich erwarteten Kosten zur Folge. Es gibt dem Unternehmen vor allem die Gewissheit, alles für die Sicherheit seiner Mitarbeiter getan zu haben – und das ist schließlich das erklärte Ziel der CE-Kennzeichnung.



Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Maschinen unterschieden: 

 

Eine unvollständige Maschine wird mit einer Einbauerklärung ausgeliefert und erfüllt an sich noch keine bestimmte Funktion.

Eine vollständige Maschine hingegen ist auf ihre bestimmungsgemäße Verwendung bezogen voll funktionsfähig, wenn man Sie nur noch mit einer Energieversorgung verbinden muss.

Sie ist an ihrem fest angebrachten CE-Zeichen und einer ausgestellten EG-Konformitätserklärung zu erkennen.

Bei der Verkettung der unvollständigen Maschinen mit einer bereits existierenden, CE-gekennzeichneten Maschine, ist es wichtig zu prüfen, ob sich durch die Verkettung wesentliche Änderungen an der Maschine insgesamt ergeben.

 

Ist dies der Fall, muss das CE-Zertifizierungsverfahren für die gesamte Maschine oder Anlage neu durchgeführt werden. Ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, reicht es, die Risiken an den Schnittstellen zu beurteilen. Außerdem sind die technischen Unterlagen um die entsprechenden Textpassagen zu erweitern. Oft stellt jedoch die richtige Eingruppierung der Maschine schon große Hürden dar.

 

,,Maschine ist nicht gleich Maschine''

 

(kleine Maschinen), M (mittelgroße Maschinen), L (große Maschinen), XL (Anlagen)