Die Risikoanalyse ist der wichtigste Bestandteil bei der CE Kennzeichnung für Maschinen.
Sie spiegelt den Stand der Technik wider.
Die Richtlinie 2006/42/EG schreibt die Erstellung einer Risikobeurteilung bei der CE Kennzeichnung zwingend vor.
Zur Risikobeurteilung nach MA-RL 2006/42/EG Anhang I gehört die Sicherheitstechnische Auslegung der elektrischen
Betriebsmittel:
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Funktionale Sicherheit
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Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
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EMV / Funk (2014/30/EU + 2014/53/EU)
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und je nach Ausführung der bestimmungsgemäßen Verwendung:
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Rohs (2011/65/EU)
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Altgeräte (2008/34/EG)
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Batterien (2006/34/EG).
Zur Risikobeurteilung nach MA-RL 2006/42/EG
Anhang I gehört auch die Sicherheitstechnische Auslegung von Druckgeräten / Behältern:
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Druckgeräte Richtlinie (2014/68/EU)
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Druckbehälter Richtlinie (2009/105/EG).
Ebenfalls dazu gehört die Sicherheitstechnische
Auslegung bezüglich explosiver Atmosphäre:
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wenn die Maschinen in explosiver Atmosphäre aufgestellt
werden oder über Rohre usw. mit explosiven Bereichen verbunden sind,
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bei Komponenten, in denen explosive Atmosphäre
vorhanden ist.
Die wesentliche
Veränderung von Maschinen wird ebenfalls gründlich überprüft:
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entsprechend dem Produktsicherheitsgesetz und 9. ProdSV
in Verbindung mit dem Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“. Achtung! Den Begriff „Bestandsschutz“ gibt es dabei nicht.
Aus der Risikobeurteilung für die Maschine
werden später die Maßnahmen für die sichere Gestaltung der Maschine abgeleitet. Restgefahren werden dem Betreiber in der Betriebsanleitung mitgeteilt.
Die Maschine muss unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Risikobewertung konstruiert und gebaut werden (siehe auch DIN EN ISO 12100:2010).
Bei einer Risikoanalyse hat
der Hersteller oder Inverkehrbringer:
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die bestimmungsgemäße Verwendung und jede
vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen;
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die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können,
zu ermitteln;
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die Schwere möglicher Verletzungen oder
Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens abzuschätzen;
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die Gefährdungen auszuschalten oder Schutzmaßnahmen bis
hin zur funktionalen Sicherheit anzuwenden.
Eine Risikobewertung enthält
z.B.:
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Beschreibung der Maschine
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Maschinenübersicht
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Angaben zu der Maschine (z.B.
Materialauswahl, Transport, Betriebsarten)
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Betrachtung der möglichen
Einsatzumgebung
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Lärmmessungen
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Normen- und
Vorschriftenverzeichnis
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Typenschildangaben
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usw.