EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230



Die Maschinenrichtlinie wird zur neuen Maschinenverordnung

Betroffen sind Hersteller, Händler und Betreiber entsprechender Maschinen auf dem europäischen Markt. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Änderungen der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informieren. 

 

 

Die Neuerungen betreffen auch harmonisierte Normen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung müssen sämtliche unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten Normen formell und inhaltlich überarbeitet werden.

 

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wird am 20. Januar 2027 in Kraft treten, um die Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen in der EU zu modernisieren.

 

Hintergrund und Ziel der Modernisierung

Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 14. Juni 2023 verabschiedet, um die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen in der Europäischen Union zu harmonisieren.

Sie soll die bestehenden Mängel der alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beheben und an die aktuellen technologischen Entwicklungen anpassen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Cybersecurity.

 

Wichtige Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Erweiterter Anwendungsbereich: Die neue Verordnung umfasst nun auch digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen, sowie wesentlich veränderte Maschinen.

Sicherheitsanforderungen: Die Sicherheitsanforderungen wurden überarbeitet, um neue Risiken, die durch die Digitalisierung entstehen, besser zu adressieren. Dazu gehören spezifische Anforderungen an Cybersecurity und Künstliche Intelligenz.

Konformitätserklärungen: Hersteller können Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen künftig digital bereitstellen, wobei für Produkte, die von Laien verwendet werden, bestimmte Einschränkungen gelten.

Verantwortung der Importeure und Händler: Die Pflichten für Importeure und Händler wurden erweitert, um sicherzustellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den neuen Anforderungen entsprechen.

 

Übergangsfristen

Die Maschinenverordnung tritt am 20. Januar 2027 in vollem Umfang in Kraft. Bis zu diesem Datum gilt die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiterhin für Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Hersteller sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und rechtliche Risiken zu minimieren.

 

Fakt ist:

 

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Maschinensicherheit in der EU dar. Unternehmen sollten sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um die Herausforderungen der Verordnung erfolgreich zu meistern und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten